Donnerstag, 24. Mai 2007

Ein weiterer Schritt Richtung Bodenplatte

Als ich heute nach der Arbeit auf die Baustelle (mittlerweile kann man unser Grundstück ja so nennen) kam, war auch für mich als Laie ersichtlich, dass die Bauleute nicht untätig waren.

Zum einem waren die Steifenfundamente hergestellt. Zum anderen war auch schon die Bewehrung aufgelegt. Meiner nicht fachmännischen Meinung nach, sieht's ganz ordentlich aus.

Auch das Gefühl was sich bei einen einstellt, jetzt wo es etwas zum Angucken und Anfassen gibt, ist schon gewaltig. Das sollte jeder mal miterlebt haben.

Morgen früh soll dann die Bodenplatte gegossen werden. Wir haben vom Tiefbauer auch schon den Auftrag bekommen, die Bodenplatte bei dieser anhaltenden warmen Witterung in den nächsten Tagen regelmäßig (ca. 3 x am Tag) zu wässern, damit der Beton nicht zu schnell trocknet. Es wird uns eine Freude sein :-)

Nebenbei bemerkt, hat es auch schon das erste "Bauopfer" gegeben: Unmittelbar vor unserem Grundstück befinden sich zwei Fahrbahnbegrenzungspfeiler. Einer der Dinger musste offensichtlich für die Betonpumpe weichen. Muss ich das Teil wohl nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder einbuddeln.

Und? Was fand ich wohl in meinem Briefkasten, als ich nach Hause kam? Richtig, eine Rechnung! Diesmal vom Vermesser, der für die Gebäudefeinabsteckung knapp 340€ einfordert.

Übrigens, das Einfahrtstor habe ich doch nicht ausgebaut; hatte ich keine Lust zu. Müssen die Baggerfahrer (und was weiß ich, wer da auf der Baustelle noch so unterwegs ist) halt mal ein bisschen aufpassen.




2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wow, super! Bin echt begeistert wie das voran geht! Wir müssen wahrscheinlich noch bis Ende Juli oder Mitte August warten bis es los geht, alles nur wegen dieser doofen Sondergenehmigung. Viel Spaß eim Bodenplatte gießen ;-)

Gruß aus Aachen,

Kerstin

Rene hat gesagt…

Ja, Ja, diese Warterei kann einen ganz schön fertig machen. Um so schöner ist es dann aber, wenn's wirklich los geht.

Wir sind auch schon gespannt, wie es bei euch weiter geht.