Donnerstag, 28. Juni 2007

Dacheindeckung abgeschlossen

Wie von mir angenommen, sind heute die Arbeiten zur Dacheindeckung abgeschlossen worden. Neben den Dachsteinen hat auch die Ausstiegslucke für den Schornsteinfeger den vorgesehenen Platz auf dem Dach gefunden und der Schornstein wurde mit Schieferplatten verkleidet. Meiner bescheidenen Meinung nach sieht das wirklich super aus.
Auch die Fallrohre sind montiert worden, sodass wir uns jetzt erstmal wieder Gedanken machen dürfen, ob wir das Regenwasser versickern lassen, der Kanalistation zuführen oder sonst wie nutzbar machen werden.
Ideen und Vorschläge zu diesem Thema sind wie immer willkommen.

Morgen wird's wahrscheinlich keinen Eintrag geben, da wir leider keine Zeit für einen Baustellenbesuch haben werden.

10 Kommentare:

hr hat gesagt…

.... also ich finde das dach auch sehr schön....

bisher ging ich davon aus, dass in brandenburg das regenwasser auf dem grundstück versickern muss. jedenfalls ist das in pm so. aber soweit würde ich es gar nicht kommen lassen. wasser ist teuer. ich habe heute schon eine regentonne auf dem balkon und werde mir auch wieder mehrere regentonnen hintereinander stellen. für einen riesen erdtank haben wir momentan jedenfalls nicht das geld. und der rest? unsere nachbarn haben eine grube ausgebuddelt, kies reingeschmissen und das regenwasserohr dort hin geleitet. inwieweit das wirklich funktioniert kann ich noch nicht sagen.
das problem heutzutage ist ja, dass es keinen landregen, sondern vermehrt unwetter gibt. und diese kurz auftretenden regenmengen kann man schlecht in der tonne aufbewahren.
mit einer pumpe und filtern kann man das wasser theoretisch auch auch als brauchwasser für die waschmaschiene oder wc-spühlung nutzen. aber das kostet.
aber wenigstens eine tonne (anschluss an das rohr gibts in jedem baumarkt) würde ich euch empflehlen. die pflanzen lieben regenwasser.
herzliche grüße und ein schönes wochenende
holger

Anonym hat gesagt…

Sieht doch schon wie ein richtiges Haus aus. :-) Mann, ich will auch endlich anfangen!

Viele Grüße
Rainer

Familie + mich :-) hat gesagt…

hi Rene,

das richtfest hats nicht verfehlt, hier ist es wahrlich so und ein haus entsteht.

mit der gaube kommt es ech suppi rüber

viele grüße
daniel

Anonym hat gesagt…

der arbeitsschutz läßt grüßen.deckenverlegung ohne helm,arbeitschutzschuhe?rüstung nicht verankert, keine fußbretter, treppenauge ohne absturzsicherng ---bauherr ist nach der bauordnung verantwortlich

Anonym hat gesagt…

ytong hat für ringanker einen u-schalen stein! dies nicht ohne grund,da der putz einen gleichen putzgrund haben sollte, denn nur so können spannungsrisse vermieden werden. risse sind vorprogrammiert.
die ausführung periplaaten ist eine sparvariante.
der dachlattenabstand ist ungleichmäßig

Anonym hat gesagt…

unter der bodenplatte wurde zu wenig humuninöser boden abgetragen -müßte mehr boden neben platte liegen
zum risse in beton der bodenplatt bemerkung an entsprechender Stelle lesen!
die mauerwerkssperre der außenwände wurde im anschlußbereich bodenplatte-mauerwerk regelwidrig mit mörtel überbrückt!!! feuchtetransport-schwerwiegender fehler wo hatte der gutachter seine augen? es sind zzu wenige wandverbinder zwischen außen und innenwände angeordnet -siehe zulasssung und din-mauerwerksbau
sperrungen sind mindestens 10 cm überlappend zu verlegen das mass kann nicht an allen trennwänden zur bodenplattenabdichtung eingehalten werden

Anonym hat gesagt…

Für den Arbeitsschutz ist doch der-die-das SiGeKo zuständig???? Haben wir erst bei der Bauanlaufbesprechung erfahren und kostet und zusätzlich 750 Tacken. Ansonsten finde ich dass es toll aussieht und reiche Rainer die Hand: Ich will auch endlich anfangen!

Gruß, Kerstin

Anonym hat gesagt…

arbeitsschutz ist öffentliches recht!!!


Teil 4
Die am Bau Beteiligten
§ 46
C ru ndsatz
Bei der Errichtung, der Instandhaltung, der Änderung, der Nutzungsänderung oder der Be¬seitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Anordnungen der Bauaufsichtsbehörden ein¬gehalten werden. Die am Bau Beteiligten müssen ausreichend haftpflichtversichert sein.

§ 47
Bauherr
(1) Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungs¬pflichtigen Bauvorhabens geeignete am Bau Beteiligte zu bestellen, die den Anforderungen der §§ 48 bis 50 entsprechen, soweit er nicht selbst diese Anforderungen erfüllt. Dies gilt entsprechend für die technisch schwierige Beseitigung baulicher Anlagen. Der Bauherr hat die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen und Nachweise zu erbringen.

Anonym hat gesagt…

hallo kerstin, verstehe dies nicht:



Für den Arbeitsschutz ist doch der-die-das SiGeKo zuständig???? Haben wir erst bei der Bauanlaufbesprechung erfahren und kostet und zusätzlich 750 Tacken

Rene hat gesagt…

Hallo Anonym,

erstmal Danke für die interessanten Ausführungen hier.
Ich habe die aufgeführten Punkte mal in meine Mängelliste übernommen. Am Donnerstag kommt auch unser Baugutachter wieder zur Besichtigung. Dem werde ich dann auch mal meine Liste vorlegen.
Bezüglich der Frage, wo der Gutachter seine Augen hatte, muss ich anmerken, dass die von Ihnen angeprangerten Arbeiten erst nach seinem letzten Besuch durchgeführt wurden.

Aber wir sind froh, dass wir auch auf diesem Weg auf Mängel aufmerksam gemacht werden.

Gruß
Rene